Aus Sicht des Sachgebiets Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kann der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS vom 16.04.2020 in den Bereichen der Forschung und Verwaltung sowie in den Forschungseinrichtungen weitgehend umgesetzt werden. Dort wo dies nicht ohne weiteres möglich ist, müssen Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
Um den Hochschulleitungen eine praktische Handlungshilfe an die Hand zu geben, haben die Expertinnen und Experten aus dem Verein zur Pflege und Weiterentwicklung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagements e. V. (AGUM e. V.), gemeinsam mit dem Sachgebiet Hochschulen und Forschungseinrichtungen der DGUV, Empfehlungen für Hochschulen sowie eine Muster-Gefährdungsbeurteilung für den Schutz gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 in Hochschulen entwickelt. Die Muster-Gefährdungsbeurteilung dient als Grundlage und muss auf die hochschul- bzw. standortspezifischen Bedingungen angepasst werden. Die für die Anpassung und Umsetzung notwendige fachkundige Beratung erfolgt durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte vor Ort.
Die beschriebenen Dokumente finden Sie in unseren Themen
(Stand 22. April 2020)